Die frühere Bundesjustizminister Herta Däubler-Gmelin will Verfassungsbeschwerde gegen den geplanten Euro-Rettungsschirm ESM und den Euro-Fiskalpakt einlegen. Mit beiden Maßnahmen würden das Haushalts- und Kontrollrecht des Bundestags beschnitten. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil zur Griechenland-Hilfe aber festgelegt, dass der Bundestag sein Budgetrecht nicht in der Substanz aufgeben dürfe, weder ganz noch teilweise…
„Beim Fiskalpakt gibt es zwei springende Punkte“, sagte Däubler-Gmelin. „Der eine ist, dass er nicht gekündigt werden kann. Der andere ist, dass EU-Kommission und –Ministerrat weitgehende Kontrollbefugnisse über die nationalen Haushalte erlangen, ohne dass das Europäische Parlament oder die nationalen Parlamente daran mitwirken.“ Dies gefährde aber die gesellschaftliche Akzeptanz solcher Entscheidungen, zumal wenn sie Einschnitte in so sensiblen Bereichen wie der Sozialpolitik bedeuteten.
Kann man nur als positiv einschätzen und ich denke sie wird diesen Weg nicht allein gehen und das ist gut so.
weiter dazu hier:








Kommentar schreiben
Subkommentare ausblenden